Was tun bei einem Wildunfall?

27. Februar 2020

Reh, Hirsch und Wildschwein vermehren sich fleißig in deutschen Wäldern. Die unangenehme Folge: Die Zahl der Wildunfälle nimmt zu. 2018 gab es etwa alle zwei Minuten einen Unfall mit einem Wildtier, 750.000 insgesamt.

Wer einen Unfall mit einem Wildtier hat, muss sofort die Unfallstelle durch Warnblinklicht und Warndreieck absichern. Danach muss man die Polizei anrufen. Sie informiert das nächste Forstamt und dokumentiert den Unfall.

Auf gar keinen Fall darf der Autofahrer einfach so weiterfahren! Das verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bedeuten.

Doch wie reagiert man besten, wenn plötzlich ein Tier vor einem auf der Straße steht? Waghalsige Ausweichmanöver sind riskant und führen allzu häufig zu einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr oder einem Baum. Deshalb ist es – so schrecklich der Gedanke auch ist – für Auto und Insassen ungefährlicher, das Tier zu treffen.

Wildschäden sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ein sogenannter Wildausweichschaden wird hingegen nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese hat meist eine höhere Selbstbeteiligung und man muss zusätzlich mit einer Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen.



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